Statuten

1. Name und Sitz

Die SAC Sektion Burgdorf, gegründet 1879, ist eine Sektion des Schweizer Alpen-Club SAC (im folgenden „SAC“) mit Sitz in Burgdorf. Sie ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches.

2. Zweck

Die SAC Sektion Burgdorf übernimmt Ziel und Zweck vom SAC.

Insbesondere:

  • Ausführung von Clubtouren, Abhaltung von Tourenwochen, Durchführung und Beschickung von Kursen im Bereich Bergsport.
  • Ausbildung und Förderung der Jugend im Bergsport.
  • Erstellung, Erwerb oder Miete und Unterhalt von Unterkunftsgelegenheiten im Gebirge für Bergsportaktivitäten.
  • Durchführung von Sektionsversammlungen für:
    • Vorträge wissenschaftlichen und touristischen Inhalts aus den Gebieten des Bergsportes, der Heimat- und Naturkunde und
    • Pflege der Geselligkeit und Kameradschaft unter den Mitgliedern.
  • Herausgabe von Clubnachrichten.
  • Unterhalt einer Bibliothek und eines Depots für Bergsportmaterial.
  • Pflege guter Beziehungen zum SAC und zu anderen Sektionen.

In Ergänzung der Zentralstatuten erlässt die SAC Sektion Burgdorf die folgenden Bestimmungen:

3. Mitgliedschaft

3.1 Voraussetzungen

Die Mitgliedschaft kann in der Kategorie Jugend, Familie oder Einzelmitglied erworben werden. Eine Mitgliedschaft ist ab dem 6. Altersjahr möglich. Das Stimm- und Wahlrecht wird ab dem Jahr erlangt, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird.

3.2 Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Er erlässt Aufnahme- und Uebertrittsbestimmungen, die durch die Hauptversammlung zu genehmigen sind.

3.3 Austritt und Ausschluss

Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen; er kann jederzeit erfolgen, doch befreit er nicht von der Verpflichtung zur Zahlung bereits vorher fällig gewordener Beiträge.
Mitglieder, die ihren finanziellen Pflichten gegenüber der SAC Sektion Burgdorf nicht nachkommen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.

Der Vorstand kann Mitglieder aus anderen wichtigen Gründen ausschliessen; in diesem Falle steht den Betroffenen während 14 Tagen das Recht auf Berufung an die Hauptversammlung zu.

3.4 Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich um die SAC Sektion Burgdorf und die Frauengruppe besondere Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Hauptversammlung mit Zweidrittelsmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

3.5 Mitgliederbeiträge

Die SAC Sektion Burgdorf erhebt gemäss den Zentralstatuten vom Mitglied die Beiträge an die Zentralkasse und den Sektionsbeitrag, der durch die Hauptversammlung festgelegt wird.

4. Organisation

4.1 Organe

Die Organe der SAC Sektion Burgdorf sind:

  • die Hauptversammlung
  • der Vorstand
  • die Kommissionen
  • die Rechnungsrevisoren

4.2 Hauptversammlung


Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsabschluss statt. Ihre Geschäfte sind:

  • Genehmigung der Jahresberichte, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.
  • Genehmigung des Voranschlages und Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
  • Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren.
  • Genehmigung der Statutenänderungen.
  • Erlass und Änderung von Reglementen und Richtlinien.
  • Sachgeschäfte und Anträge von Vorstand und Mitgliedern.

4.3 Einberufung

Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung mit Angabe von Ort, Datum und Traktanden erfolgt mindestens 14 Tage zum Voraus.

Ausserordentliche Hauptversammlungen können vom Vorstand, oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Anträge für die ordentliche Hauptversammlung müssen spätestens zwei Monate vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden.

4.4 Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen mit der Mehrheit der Stimmen, sofern nicht Ausnahmen bestimmt sind. Vorbehalten bleibt ein Mehrheitsbeschluss für geheime Wahl oder Abstimmung. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.

5. Vorstand

5.1 Organisation

Der Präsident, der Vizepräsident und der Kassier werden von der Hauptversammlung gewählt. Der übrige Vorstand konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Die Vorstandsmitglieder können wiedergewählt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Die Frauengruppe ist berechtigt, mit 3 stimmberechtigten Delegierten an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.

5.2 Aufgaben und Kompetenzen

Der Vorstand vertritt die SAC Sektion Burgdorf nach aussen. Er vollzieht die Beschlüsse der Hauptversammlung und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht einem anderen Organ vorbehalten sind. Die Finanzkompetenz wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

5.3 Unterschrift

Für die SAC Sektion Burgdorf zeichnen der Präsident oder Vizepräsident zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied kollektiv zu zweien.

6. Kommissionen

Kommissionen werden durch den Vorstand oder die Hauptversammlung gewählt. Sie arbeiten nach Pflichtenheften und Reglemente, oder nach Anordnungen des Vorstandes oder der Hauptversammlung.

7. Rechnungsrevisoren

Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren und einen Ersatzrevisor für die Dauer von 2 Jahren. Sie prüfen die Jahresrechnung und erstatten dem Vorstand schriftlich Bericht und Antrag zuhanden der Hauptversammlung. Die Revisoren sind wieder wählbar.

8. Subsektionen

Die SAC Sektion Burgdorf umfasst folgende Subsektion:

  • Frauengruppe SAC Sektion Burgdorf.

8.1 Organisation

Das Verhältnis der Subsektion zur Muttersektion wird durch diese Statuten und entsprechenden Reglemente geordnet. Die Mitglieder der Subsektion sind Mitglieder der Muttersektion. Die Subsektion organisiert sich selbst. Sie hat ihr Reglement der Muttersektion und alljährlich Jahresbericht und Jahresrechnung dem Vorstand der Muttersektion vorzulegen.

Der Vorstand sowie die Mutationen im Mitgliederbestand sind dem Vorstand der Muttersektion zu melden.

8.2 Finanzielles

Für die Subsektion gelten die Jahresbeiträge der Muttersektion. Es steht ihr frei, zusätzliche Beiträge zu erheben. Die Subsektion erhält einen Teil des Sektionsbeitrages. Die Anteile der Mutter- und Subsektion werden nach Rücksprache mit der Subsektion von der Hauptversammlung der Muttersektion festgesetzt.

9. Statutenrevision

Anträge auf Änderung der Statuten können vom Vorstand oder von einzelnen Mitgliedern gestellt werden. Für Statutenänderungen bedarf es der Zweidrittelsmehrheit der Hauptversammlung.

10. Allgemeines

Für die Verbindlichkeiten der SAC Sektion Burgdorf und der Subsektion haftet einzig das Clubvermögen. Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keine Ansprüche an das Clubvermögen. Das Vereinsjahr und das Rechnungsjahr stimmen überein.

11. Auflösung

Die Auflösung der SAC Sektion Burgdorf erfolgt nach den Zentralstatuten. Weiter kann sie mit Zweidrittelsmehrheit beschlossen werden, wobei das Vermögen treuhänderisch zur Verwaltung an den SAC fällt. Sollte später in Burgdorf wieder eine SAC Sektion Burgdorf gegründet werden, ist das Vermögen zurückzuerstatten.

12. Schlussbestimmungen

Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 1. Dezember 2001. Sie treten auf 23. Januar 2016 in Kraft, vorbehältlich der Genehmigung durch den SAC Zentralvorstand.

Beraten und genehmigt durch die Hauptversammlung der SAC Sektion Burgdorf vom 23. Januar 2016.

Im Namen der SAC Sektion Burgdorf
, 23. Januar 2016

Die Präsidentin
Sig. Sabine Lerch

Der Sekretär
Sig. Ueli Brawand

 

Vom Zentralvorstand des Schweizer Alpen-Club SAC auf den Zeitpunkt der Genehmigung durch die SAC Sektion Burgdorf hin genehmigt.

gez. Franz Stämpfli
Präsident
Bettina Geisseler
Juristin